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Das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft. Das TTDSG aktualisiert dabei das Telekommunikationsgesetzes (TKG) und das Telemediengesetzes (TMG), damit diese mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) harmonieren. Es regelt den Datenschutz bei Telekommunikationdiensten und Telemediendiensten und damit bei allen gewerblichen Webseiten und Onlineshops. Vor allem die expliziten Regelungen zur Einwilligungspflicht bei Cookies wird wichtig für alle Website-Betreiber. Daher ist eine einfache Übersicht und Lektüre dieses Gesetzes elementar. Diese Webseite stellt werbefrei und benutzerfreundlich sowie anwaltlich geprüft alle Normen aktuell dar.
Das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft. Das TTDSG aktualisiert dabei das Telekommunikationsgesetzes (TKG) und das Telemediengesetzes (TMG), damit diese mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) harmonieren. Es regelt den Datenschutz bei Telekommunikationdiensten und Telemediendiensten und damit bei allen gewerblichen Webseiten und Onlineshops. Vor allem die expliziten Regelungen zur Einwilligungspflicht bei Cookies wird wichtig für alle Website-Betreiber. Daher ist eine einfache Übersicht und Lektüre dieses Gesetzes elementar. Diese Webseite stellt werbefrei und benutzerfreundlich sowie anwaltlich geprüft alle Normen aktuell dar.